Private Feiern im Vereinshaus

Miete des Vereinshauses für Ihre persönlichen Anlässe.

Vereinsmitglieder können das Vereinshaus für ihre privaten Feiern mieten. Aus versicherungstechnischen Gründen können wir nicht an Dritte vermieten.

Mietgegenstand

Zur Verfügung gestellt wird das Vereinshaus mit Küche und die Toiletten. Der Saal ist ausgestattet mit Tischen und Stühlen für 40 Personen. Geschirr, Besteck sowie Gläser für 40 Personen, drei Kühlschränke, ein Geschirrspüler, 2 Kaffeemaschinen und verschiedene Thermoskannen sind ebenfalls enthalten.

Die Außenanlage kann mitbenutzt werden. Ein Anspruch auf alleinige Nutzung der angrenzenden Wiese besteht aber nicht.

Reservierungen

Das Vereinshaus wird gerne für private Feiern genutzt. Eine frühzeitige Reservierung für die eigene Feier ist daher empfohlen.

Ansprechpartnerin für Reservierungen ist Helena Hausdorf, Tel. 0561 - 313118.

Übergabe des Vereinshauses vor Beginn der Nutzung

Das Haus wird vorbereitet am Übernahmetag zur vereinbarten Zeit übergeben. Wenn gewünscht gibt es eine kurze Einführung.

Nutzungsbedingungen

Während des Aufenthalts im Gebäude müssen die Notausgangstüren unverschlossen sein!

Rauchen im Gebäude, offenes Feuer und Feuerwerk sind innerhalb und außerhalb des Gebäudes aus Gründen des Brandschutzes verboten.

Es ist eigentlich selbstverständlich, die genutzten Räumlichkeiten und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden gehen zu Lasten der Mietenden.

Da unser Vereinshaus mitten im Gartengelände liegt, ist Rücksichtnahme auf die Gartenfreunde unbedingt zu wahren. Außerdem bitten wir daran zu denken, dass in unmittelbarer Nachbarschaft eine Wohnsiedlung ist, auf die Rücksicht genommen werden muss.

Laute Musik darf daher nur innerhalb des Gebäudes gespielt werden, abends möglichst nur bei geschlossenen Fenstern.

Bei Gartenfreunden und ihren Gästen mit Kindern ist zwingend darauf zu achten, dass keine Steine auf die Wiese und nicht in die anliegenden Gärten geworfen werden.

Am Ende der Feier müssen Fenster, Türen sowie die Toiletten geschlossen werden, Fenster nicht gekippt lassen.

Das Vereinshaus muss sauber und aufgeräumt zurückgegeben werden. Dazu zählt vor allem:

Rückgabe des Vereinshauses am Ende der Nutzung

Das Haus wird zur vereinbarten Zeit zurückgegeben. Dabei wird auch die Vollständigkeit von Inventar und Einrichtungen überprüft.