Wie bekomme ich einen Schrebergarten im KGV Helleböhn?
Gärten werden in der Regel frei, wenn Pächterinnen oder Pächter z. B. aus Altersgründen oder wegen Umzugs den Garten aufgeben wollen.
Momentan gibt es freiwerdende Gärten, d. h. die Gärten warten auf neue Pächter. Im Laufe der Gartensaison werden wahrscheinlich weitere Gärten frei werden.
Haben Sie Interesse an einem Schrebergarten, dann schreiben Sie uns unter info@kgv-helleboehn.de, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Eine Vereinsmitgliedschaft ist Voraussetzung für die Pacht eines Schrebergartens. Einen Garten zu mieten oder von einem aktuellen Pächter zu kaufen ist nicht möglich. Nur mit Zustimmung vom Vorstand ist eine Pacht bzw. eine Übernahme eines Schrebergartens möglich.
Über die Aufnahme in den Verein und damit die mögliche Übernahme eines Gartens entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.
Je nach Größe des Gartens und Verbrauch von Wasser und Strom können die Kosten zwischen ca. 400 € bis 600 € im Jahr liegen.
Ein Schrebergarten wird gemeinhin auch als Kleingarten oder Parzelle bezeichnet. Es handelt sich um ein abgemessenes Stück Land, das sich in einer Kleingartenanlage befindet. Diese wiederum besteht aus mehreren Einzelgärten. Ein Kleingarten kann dabei maximal 400 qm messen.
Hier finden Sie Erholung vom Alltag, kein Stress … und Natur pur. Allerdings auch Gartenarbeit, da ein Kleingärtnerverein sich an die kleingärtnerische Nutzung halten muss. Das heißt: 1/3 der Fläche muss als Anbaufläche für Gemüse und Obst genutzt werden sowie für Zierpflanzen auf Blumenbeeten. Die Gartenordnung verrät, welche Pflanzen gepflanzt werden dürfen. Die verbleibenden 2/3 der Fläche sind für Rasen, Blumenbeete und Gartenlaube (max. 24 m²) vorgesehen.
Die Auflagen sind in der Gartenordnung und in der Gartensatzung nachzulesen und einzuhalten. Jeder Pächter hat sich an die jeweiligen Auflagen zu halten; sie geben vor, wie ein Schrebergarten genutzt werden kann.
Wer sich nicht an die Auflagen hält, riskiert im Zweifel eine Kündigung des Pachtverhältnisses. Für die Gartenordnung und Gartensatzung ist zum einen der jeweilige Kleingärtnerverein sowie das Bundeskleingartengesetz zuständig.
Die Teilnahme an Vereinsfesten und an den Mitgliederversammlungen sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Zudem bietet ein Schrebergarten immer eine gute Rückzugsmöglichkeit und gute Erholung.