Kündigen

Informationen zur Kündigung des Pachtvertrags.

Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,

deine Kündigung muss schriftlich bis zum 03.08. eines Jahres beim Vorstand eingehen. Danach bekommst du eine Bestätigung deiner Kündigung sowie einen Nachpachtvertrag (nähere Erklärung untenstehend).

Die/Der stellv. Vorsitzende/r setzt sich wegen einem Termin zur Wertermittlung mit dir kurzfristig in Verbindung. Die Gebühr für die Wertermittlung, welche dir mit dem Kündigungsschreiben bekanntgegeben wurde, ist am Tag der Wertermittlung direkt an den Wertermittler zu entrichten.

Wir bedauern sehr, dass du deinen Garten aufgeben möchtest. Deine Mitgliedschaft endet zum 31.12. des Jahres, in dem du gekündigt hast. Der Pachtvertrag endet zum 30.11. des Jahres, in dem du gekündigt hast. Bis dahin ist der Kleingarten kleingärtnerisch zu bewirtschaften. Falls vor Ablauf der Frist ein Nachfolger gefunden wird, kann der Pachtvertrag sowie die Mitgliedschaft auch früher enden.

Die bereits geleistete Jahresrechnung wurde von dir im Voraus zu Beginn des Jahres beglichen und wird nicht zurückgezahlt, auch nicht anteilig.

Ein neuer Pachtvertrag kann nur mit Zustimmung des Vorstandes abgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass nur der Vorstand des KGV Helleböhn e.V. eine Neuverpachtung vornehmen kann.

Nach erfolgter Wertermittlung meldet sich die/der stellv. Vorsitzende/r, um die Wertermittlung zu besprechen und zu übergeben. Danach kümmert sich die/der stellv. Vorsitzende/r um einen Nachpächter und vereinbart Termine für eine Besichtigung.

Sollte in dem Kündigungszeitraum kein Nachpächter gefunden werden, so kann unter bestimmten Umständen ein Anschlussvertrag mit dem Vorstand geschlossen werden.

Auszug aus einem Pachtvertrag

Vereinbarung über die Abwicklung des Kleingartenpachtvertrages

… nachdem kein neuer Pächter zum Zeitpunkt 30.11. eines Jahres gefunden wurde.

Bei Fragen zum Kontakt